FAQ – Häufig gestellte Fragen

Erstgespräch & Ablauf

Das erste Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten. Es dient dazu, dass wir uns kennenlernen und Sie mir schildern können, was Sie belastet und was Sie sich von einer Therapie erhoffen. Ich erkläre Ihnen, wie ich arbeite, und wir schauen gemeinsam, ob die Chemie stimmt.

Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie gehen keine Verpflichtung ein. Es folgen bis zu vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen, bevor wir gemeinsam entscheiden, ob wir eine Therapie beginnen.

Die Dauer ist individuell und hängt von Ihrer Situation, Ihren Zielen und der Art der Beschwerden ab. Eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie umfasst 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann 60 Sitzungen und mehr umfassen.

In unseren ersten Gesprächen entwickeln wir gemeinsam einen realistischen Rahmen – ohne dass Sie sich langfristig festlegen müssen.

In meiner Privatpraxis ohne Kassensitz sind die Wartezeiten in der Regel deutlich kürzer als bei Therapeuten mit Kassenzulassung. Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf – ich melde mich zeitnah, um einen Erstgesprächstermin zu vereinbaren.

Psychotherapie ist eine durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelte Heilbehandlung, die eine staatliche Approbation erfordert. Sie ist auf die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen ausgerichtet und folgt wissenschaftlich anerkannten Methoden.

Psychologische Beratung hingegen ist nicht gesetzlich reguliert, beinhaltet keine Diagnosestellung und ist eher auf Lebensberatung und kurzfristige Unterstützung ausgelegt. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen die volle diagnostische und therapeutische Kompetenz.

Ja. Eine Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit. Sie können die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Ich empfehle jedoch, ein Abschlussgespräch zu führen, damit wir den bisherigen Weg würdigen und offene Fragen klären können.

Therapiemethoden

Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine der am besten erforschten psychotherapeutischen Methoden. Sie geht davon aus, dass unsere Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen eng miteinander verknüpft sind – und dass wir Muster, die uns belasten, aktiv verändern können.

In der Therapie analysieren wir gemeinsam, welche Denk- und Verhaltensmuster Ihre Beschwerden aufrechterhalten, und erarbeiten konkrete Strategien, diese zu verändern. Die Verhaltenstherapie ist lösungsorientiert, aber auch ressourcen- und biografiesensibel.

Die Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT) wurde von Sue Johnson entwickelt und ist eine der evidenzbasiertesten Methoden für Paare. Im Mittelpunkt stehen die emotionalen Bindungsbedürfnisse beider Partner – EFT hilft, destruktive Interaktionsmuster zu erkennen und eine tiefere emotionale Verbindung aufzubauen.

Paartherapie ist sinnvoll, wenn:

  • Gespräche häufig in Streit oder Schweigen enden
  • Vertrauen durch einen Vertrauensbruch erschüttert wurde
  • Sie sich voneinander entfremdet fühlen
  • Sie eine Trennung erwägen und Klarheit gewinnen möchten
  • Sie als Paar gemeinsam wachsen möchten

Beide Partner kommen gemeinsam in die Sitzungen. Einzelsitzungen innerhalb eines Paartherapie-Prozesses sind ebenfalls möglich.

EMDR steht für Eye Movement Desensitization and Reprocessing (Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen). Es handelt sich um eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung traumatischer Erlebnisse und posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS).

Durch bilaterale Stimulation – z. B. Augenbewegungen oder taktile Reize – wird das Gehirn unterstützt, belastende Erinnerungen so zu verarbeiten, dass sie nicht mehr unkontrolliert auftauchen oder überfluten. EMDR kann auch bei Phobien, Panikstörungen und chronischen Schmerzen wirksam sein.

In meiner Praxis behandle ich Erwachsene unter anderem bei:

  • Depressionen und Erschöpfungszuständen (Burn-out)
  • Angststörungen (Panik, Phobien, soziale Ängste, Prüfungsangst, Hypochondrie)
  • Traumata und posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS)
  • Anpassungsstörungen durch Verlust, Trennung, Krankheit oder Mobbing
  • Psychosomatischen Beschwerden
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Akuten Krisen
  • Beziehungs- und Kommunikationsproblemen (Paartherapie)

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation zur Therapie passt, sprechen Sie mich einfach an – ein kurzes Erstgespräch kann Klarheit schaffen.

Kosten & Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese gilt für Selbstzahler, Privatversicherte und im Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte.

In der Regel ja. Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten psychotherapeutische Behandlungen. Den genauen Umfang und einen möglichen Eigenbeitrag regelt Ihr individueller Tarif – ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung schafft Klarheit.

Einige Versicherungen sowie die Beihilfe (Beamtenversorgung) benötigen vor Therapiebeginn einen schriftlichen Antrag. Diesen erstelle ich für Sie nach den ersten probatorischen Sitzungen.

Ja. Auch gesetzlich Versicherte können meine Praxis in Anspruch nehmen. Da Therapieplätze bei zugelassenen Kassensitzen häufig sehr lange Wartezeiten haben, sind gesetzliche Kassen nach § 13 Abs. 3 SGB V verpflichtet, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn kein Kassensitz kurzfristig verfügbar ist.

Für die Kostenzusage benötigen Sie in der Regel:

  • Eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Haus- oder Facharztes
  • Ein Protokoll Ihrer erfolglosen Suche nach einem Kassensitz-Therapieplatz
  • Den Nachweis, dass in meiner Praxis kurzfristig begonnen werden kann

Ein Musterprotokoll für Ihre Krankenkasse steht auf der Vergütungs-Seite zum Download bereit.

Nein. Paartherapie wird weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von Privatkrankenversicherungen erstattet – sie gilt als Selbstzahlerleistung. Bitte kontaktieren Sie mich direkt für Informationen zu Dauer und Vergütung der Sitzungen.

Selbstverständlich. Als Selbstzahler bezahlen Sie die Sitzungen direkt – ohne Antrag und ohne dass Patientendaten an Ihre Krankenkasse weitergegeben werden. Das ist besonders für Personen interessant, die ihre Therapie vollständig privat halten möchten.

Datenschutz & Vertraulichkeit

Ja. Als approbierte Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt streng vertraulich. Ich gebe ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung keine Informationen an Dritte weiter – weder an Familienangehörige noch an Arbeitgeber oder Behörden.

Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung der Therapie.

Nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens werden der Krankenkasse die für die Kostenzusage erforderlichen Informationen übermittelt – in der Regel eine Diagnose und ein formaler Behandlungsantrag. Gesprächsinhalte werden niemals weitergegeben.

Wenn Sie die Therapie als Selbstzahler abrechnen, werden keinerlei Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt.