Vergütung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen ohne Einbeziehung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung. Da hierbei kein Antrag benötigt wird, werden auch keine Patientendaten an die Kasse oder Versicherung weitergegeben.

Privatversicherte und Beamte

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Den Umfang der Leistungen sowie einen möglichen Eigenbeitrag bestimmt Ihr spezifischer Tarif. Diesen können Sie leicht durch einen Anruf bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen. Einige Versicherungen sowie die Beihilfe (Beamtenversorgung) benötigen einen Therapieantrag durch den Therapeuten. In solch einem Fall wird dieser von mir nach den ersten, sogenannten probatorischen, Sitzungen erstellt.

Gesetzlich Krankenversicherte

Per Gesetz  steht jedem psychisch kranken Menschen ein Psychotherapieplatz zu, wobei Wartezeiten von über drei Monaten grundsätzlich als nicht zumutbar gelten. Da Therapieplätze aber häufig sehr schwer zu finden und die Wartelisten sehr lang sind, müssen die gesetzlichen Krankenkassen laut § 13 Absatz 3 SGB V auch die Therapie in einer Privatpraxis ohne Kassensitz wie meiner erstatten.

In der Regel wird für die Kostenzusage ein schriftlicher Antrag benötigt. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um in Erfahrung zu bringen, was Ihre Kasse konkret verlangt. In der Regel wird Folgendes benötigt:

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren liefert die Bundespsychotherapeutenkammer unter: www.bptk.de. Oder direkt deren Ratgeber unter: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf.

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.

Paartherapie

Diese Leistung wird weder von den gesetzlichen Krankenkassen noch den Privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte kontaktieren Sie mich, um Dauer und Vergütung der Sitzungen zu erfragen.